Häufig gestellte Fragen

Q. Wie läuft die Ausbildung grundsätzlich ab?

A.  Zuerst ist eine theoretische Ausbildung (Unterricht) zu durchlaufen. Es gibt hierbei einen Grundstoff und einen Zusatzstoff für die jeweilige Ausbildungsklasse. In dieser Phase werden die Grundlagen vermittelt, die später als Fundament bei der praktischen Ausbildung dienen soll und dem Fahrschüler helfen soll sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Mit der praktischen Ausbildung kann aber schon nahezu zeitgleich begonnen werden. Dies hängt ganz vom Lerntyp und den persönliche Bedürfnissen des Fahrschülers ab (Zeit, Schule, Lehre, etc.).

Q. Wie viele Fahrstundne brauche ich für den Führerschein (Klasse B) ?

A. Für die Ausbildung werden durchschnittlich 12 Sonderfahrten und circa 18 bis 25 Übungsfahrten benötigt. Ein Fahrschüler kommt so auf 30 bis 37 Fahrstunden. Grundsätzlich richtet sich das aber nach dem Individuum.

Die Ausbildung sollte als sehr gutes Fundament dienen, um später den Anforderungen im Straßenverkehr gewachsen zu sein und nicht nur um die Prüfung zu bestehen. Wenn Sie nach der Führerscheinausbildung nicht wie bei der Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs sagen wollen: „Zum Zeitpunkt der Prüfung war gerade noch alles in Ordnung“ dann kann man eigentlich beim heutigen Verkehrsaufkommen nicht mit weniger Fahrstunden auskommen.

Durch die unterschiedlichen Begabungen bzw. Vorkenntnisse jedes Einzelnen kann die Summe der Fahrstunden variieren. Eine Mindestanzahl an Fahrstunden muss nachgewiesen werden können um an den Prüfungen teilzunehmen.

Q. Ab wann kann ich meinen Führerschein beantragen?

A. Dein Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalter gestellt werden. Nach Abgabe deiner benötigten Unterlagen dauert die Antragstellung ca. 3 Wochen. Für deinen Mofa-„Führerschein" wird keine behördliche Antragstellung benötigt. Hier legt der Bewerber mit einer Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule eine theoretische Prüfung beim TÜV ab. Hierzu braucht man nur ein Passbild und einen gültigen Ausweis.

Q. Wann kann ich theoretische Prüfung machen?

A. Sie dürfen die theoretische Prüfung ein viertel Jahr vor dem Erreichen des Mindestalter ablegen.

 

Q. Wann kann ich praktische Prüfung machen?

A. Die praktische Prüfung dürfen sie 4 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalter ablegen.

 

Q. Welche Unterlagen benötige zur Antragstellung?

A. Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt; Erste Hilfe; Ein aktuelles Lichtbild (biometrisch) und den vorhandenen Führerschein